PKW-Klasse B: Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht.
Anzahl der Sitzplätze: 9 Plätze einschließlich Fahrer.
Auch mit Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 750kg).
Mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3,5t nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei Teilnahme am „begleiteten Fahren“.

Beinhaltet: AM und L; AM = Kleinkrafträder bis 50ccm, max. 45km/h; L = Traktor bis 40km/h in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann max. 25 km/h).

Praxis: Übungsstunden + mind. 12 Sonderfahrten.

Theorie: mind. 14 Doppelstunden .

Es dürfen ausschließlich Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden.

PKW-Klasse B:
Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht.
Anzahl der Sitzplätze: 9 Plätze einschließlich Fahrer.
Auch mit Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 750kg).
Mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3,5t nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei Teilnahme am „begleiteten Fahren“.

Beinhaltet: AM und L; AM = Kleinkrafträder bis 50ccm, max. 45km/h; L = Traktor bis 40km/h in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann max. 25 km/h).

Praxis: Übungsstunden + mind. 12 Sonderfahrten.

Theorie: ​mind. 14 Doppelstunden.

Der Führerschein B197 erlaubt auch das Fahren von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe. Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe. Ohne Einschränkung im Führerschein.

PKW-Klasse B197:
Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht.
Anzahl der Sitzplätze: 9 Plätze einschließlich Fahrer.
Auch mit Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 750kg).
Mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3,5t nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei Teilnahme am „begleiteten Fahren“.

Beinhaltet: AM und L; AM = Kleinkrafträder bis 50ccm, max. 45km/h; L = Traktor bis 40km/h in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann max. 25 km/h).

Praxis: Übungsstunden + mind. 12 Sonderfahrten.

Theorie: ​mind. 14 Doppelstunden.


Anhänger B96: Fahrzeugkombinationen (PKW + Anhänger) darf die zulässige Gesamtmasse von 4,25t nicht überschreiten.

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei Teilnahme am „begleiteten Fahren“.

Vorbesitz: Klasse B/B78/B197

Praxis: 4,5 Unterrichtseinheiten.

Theorie: ​3,5 Unterrichtseinheiten.

KEINE PRÜFUNG

Anhänger BE: es dürfen Anhänger bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht gezogen werden. Das Maximalgewicht der Kombination ist auf 7t begrenzt (3,5t Zugfahrzeug + 3,5t Anhänger).

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei Teilnahme am „begleiteten Fahren“.

Vorbesitz: ​Klasse B/B78/B197

Praxis: mind. 1 Übungsstunde + 5 Sonderfahrten.

Theorie: keine

Fahrerschulung mit praktischer Prüfung