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PKW-Klasse B: Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht.
Anzahl der Sitzplätze: 9 Plätze einschließlich Fahrer.
Auch mit Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 750kg).
Mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3,5t nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei Teilnahme am „begleiteten Fahren“.
Beinhaltet: AM und L; AM = Kleinkrafträder bis 50ccm, max. 45km/h; L = Traktor bis 40km/h in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann max. 25 km/h).
Praxis: Übungsstunden + mind. 12 Sonderfahrten.
Theorie: mind. 14 Doppelstunden .
Es dürfen ausschließlich Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden.
PKW-Klasse B:
Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht.
Anzahl der Sitzplätze: 9 Plätze einschließlich Fahrer.
Auch mit Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 750kg).
Mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3,5t nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei Teilnahme am „begleiteten Fahren“.
Beinhaltet: AM und L; AM = Kleinkrafträder bis 50ccm, max. 45km/h; L = Traktor bis 40km/h in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann max. 25 km/h).
Praxis: Übungsstunden + mind. 12 Sonderfahrten.
Theorie: mind. 14 Doppelstunden.
Der Führerschein B197 erlaubt auch das Fahren von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe. Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe. Ohne Einschränkung im Führerschein.
PKW-Klasse B197:
Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht.
Anzahl der Sitzplätze: 9 Plätze einschließlich Fahrer.
Auch mit Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 750kg).
Mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3,5t nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei Teilnahme am „begleiteten Fahren“.
Beinhaltet: AM und L; AM = Kleinkrafträder bis 50ccm, max. 45km/h; L = Traktor bis 40km/h in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann max. 25 km/h).
Praxis: Übungsstunden + mind. 12 Sonderfahrten.
Theorie: mind. 14 Doppelstunden.
Anhänger B96: Fahrzeugkombinationen (PKW + Anhänger) darf die zulässige Gesamtmasse von 4,25t nicht überschreiten.
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei Teilnahme am „begleiteten Fahren“.
Vorbesitz: Klasse B/B78/B197
Praxis: 4,5 Unterrichtseinheiten.
Theorie: 3,5 Unterrichtseinheiten.
KEINE PRÜFUNG
Anhänger BE: es dürfen Anhänger bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht gezogen werden. Das Maximalgewicht der Kombination ist auf 7t begrenzt (3,5t Zugfahrzeug + 3,5t Anhänger).
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei Teilnahme am „begleiteten Fahren“.
Vorbesitz: Klasse B/B78/B197
Praxis: mind. 1 Übungsstunde + 5 Sonderfahrten.
Theorie: keine
Fahrerschulung mit praktischer Prüfung